AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Food Truck & Catering von SnackLabor, Jessika & Kim Bollmann GbR

 

 

1.   Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verkäufe und Dienstleistungen des Food Trucks. SnackLabor, Jessika & Kim Bollmann GbR, An der Eisenbahn 39, 27299 Langwedel, kontakt@snacklabor-langwedel.de,  01512-5086965  

(nachfolgend „Anbieter“), insbesondere für:

 

 

Den Verkauf von Speisen und Getränken über den Food Truck.

Catering-Dienstleistungen für Veranstaltungen und Firmenkunden.

 

 

2.   Vertragsschluss

Beim Food Truck kommt der Vertrag durch die Bestellung und Bezahlung der Ware zustande. Beim Catering kommt der Vertrag durch eine schriftliche Bestätigung der Bestellung (per E-Mail oder Vertrag) durch den Anbieter zustande.

 

3.   Preise und Zahlung

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den

Kunden mehr als 4 Monate verstrichen sind. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8%, bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.

 

Beim Catering ist eine Anzahlung ab 100 Personen in Höhe von 30% des

Gesamtrechnungsbetrages fällig. Der Rechnungsbetrag ist spätestens [7 Tage] nach der

Veranstaltung zu zahlen. Wurde eine vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese nach

Vereinbarung in Form eines Barschecks vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich das SnackLabor vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der

Zahlungspflicht entbunden. Der Kunde teilt dem SnackLabor 7 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist das SnackLabor berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch das SnackLabor möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

Termine

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten.

Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

 

Zahlung am Food Truck erfolgt bar oder per EC-Karte.

 

 

 

 

4.   Lieferung und Leistungserbringung

4.1   Food Truck

Der Anbieter behält sich vor, den Standort oder die Öffnungszeiten des Food Trucks kurzfristig zu ändern. Bei unerwarteten Umständen (z. B. schlechtes Wetter, technische Defekte) kann der Verkauf eingestellt oder verschoben werden.

 

4.2   Catering

Der Anbieter liefert Speisen zum vereinbarten Termin an die vom Kunden angegebene Adresse.

Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Verkehr, Wetter) berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde sorgt für ausreichende Stellfläche, Strom- und Wasseranschlüsse, falls erforderlich.

 

5.   Widerrufsrecht und Stornierung

5.1   Food Truck

Es besteht kein Widerrufsrecht für frische Lebensmittel und Getränke (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Reklamationen sind direkt beim Kauf vor Ort zu melden.

 

5.2   Catering – Stornierungsgebühren

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir

  • 30 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%,
  • 14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75%,
  • 7 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90%

 

des Auftrages.

 

Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.  

 

6.   Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter haftet für die ordnungsgemäße Zubereitung der Speisen nach geltenden

Hygienevorschriften. Der Kunde ist selbst verantwortlich, Lebensmittelallergien und

Unverträglichkeiten im Voraus mitzuteilen. Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Unfälle, extreme Wetterbedingungen) wird ausgeschlossen.

 

7.   Hygiene und Verzehr

Alle Speisen werden nach den aktuellen gesetzlichen Hygienevorschriften zubereitet und geliefert. Der Verzehr erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

 

8.   Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

 

9.   Medien

11.1. Mit Teilnahme an SnackLabor willigen Sie zu Foto und TV Aufnahmen ein und übergeben die Rechte an SnackLabor.

 

 

10.   Schlussbestimmungen

Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Verden.

SnackLabor, Jessika & Kim Bollmann GbR, Auf dem Brink 6a, 28876 Oyten, Februar 2025